Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorvertrag zum Mietvertrag über nicht bezugsfertige Wohnung; Aufwendungen für fehlerhafte Wohnung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine als "Vorvertrag zum Mietvertrag" bezeichnete Vereinbarung, in der alle wesentlichen Punkte eines Mietvertrags über die noch nicht bezugsfertig hergestellte Wohnung geregelt sind, ist als auflösend bedingter Mietvertrag auszulegen.

2. Aufwendungen des Mieters für eine fehlerhafte Wohnung unterliegen nicht der Rentabilitätsvermutung.

 

Normenkette

BGB §§ 535, 538 Abs. 1

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537807

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