Entscheidungsstichwort (Thema)

Deliktischer Schadenersatzanspruch gegen den Grundstücksnachbarn wegen der Beschädigung einer Hecke durch Abschneiden überhängender Zweige

 

Leitsatz (amtlich)

Auch wenn der Nachbar überhängende Zweige abschneidet, ohne dem störenden Eigentümer zuvor eine angemessene Beseitigungsfrist zu setzen, kann dieser nicht Ersatz des Schadens verlangen, der bei ordnungsgemäßer Fristsetzung ebenfalls entstanden wäre. Dies ist der Fall, wenn die Pflanzen nicht mehr austreiben, weil der notwendige Rückschnitt bis ins alte Holz geht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733743

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