Entscheidungsstichwort (Thema)
Deliktischer Schadenersatzanspruch gegen den Grundstücksnachbarn wegen der Beschädigung einer Hecke durch Abschneiden überhängender Zweige
Leitsatz (amtlich)
Auch wenn der Nachbar überhängende Zweige abschneidet, ohne dem störenden Eigentümer zuvor eine angemessene Beseitigungsfrist zu setzen, kann dieser nicht Ersatz des Schadens verlangen, der bei ordnungsgemäßer Fristsetzung ebenfalls entstanden wäre. Dies ist der Fall, wenn die Pflanzen nicht mehr austreiben, weil der notwendige Rückschnitt bis ins alte Holz geht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1733743 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen