Tenor

Der Angeklagte wird wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsmissbrauch, Betruges und Betruges in Tateinheit mit Vortäuschen einer Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren sechs Monaten

verurteilt.

Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 145 d Abs. 1 Nr. 1, 263 Abs. 1, 263 Abs. 3 Nr. 5, 265 Abs. 1, 306 Abs. 1 Nr. 1, 52, 53 StGB.

 

Gründe

I. Feststellungen zum Lebensweg des Angeklagten

Der Angeklagte wurde #### in Luxemburg geboren. Sein Vater war Schlosser und Maschinenschlosser und arbeitete zu dieser Zeit in Frankreich. In E hatte er ein Schiff gebaut und war damit auf Flüssen und Kanälen unterwegs, unter anderem befuhr er auch die Mosel. Dass der Angeklagte in Luxemburg geboren wurde, lag daran, dass die Familie an diesem Tag dort mit dem Schiff unterwegs war. Seine Mutter war Hausfrau. Die Eheschließung der Eltern erfolgte schon etwa im Jahre 1938. Der Vater war im zweiten Weltkrieg Soldat. Der Angeklagte hat zwei ältere und einen jüngeren Bruder. Der älteste, K2, wurde 1941 geboren und starb im Jahre 2003. Der zweitälteste, K3, wurde 1943 geboren und starb im Jahre 2010. Der jüngste Bruder K4 ist heute 54 Jahre alt.

Der Angeklagte ist in E aufgewachsen. Er besuchte neun Jahre lang die Volksschule und verließ sie 1968 mit dem Volksschulabschluss. Im Anschluss an die Schulzeit machte er eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann bei der Firma X in E. Nach seinem Abschluss im Jahre 1971 arbeitete er noch kurze Zeit in dieser Firma und trat danach anstelle des Wehrdienstes für zwei Jahre den Dienst beim Bundesgrenzschutz an. Im Anschluss daran war er bis ca. 1985 im Einzelhandel abhängig beschäftigt. Anfang der 80er Jahre machte er sich neben seiner abhängigen Beschäftigung mit einem Imbiss-Container in E selbständig. Weil ihm dies später zu viel wurde, gab er den Imbiss-Container wieder auf. Danach wollte er sich mit einem Lkw als Transporteur selbständig machen. Zur Vorbereitung dieser Tätigkeit begann er als Lkw-Fahrer bei einer Bauunternehmung zu arbeiten. Ursprünglich wollte er sich selbst einen Lkw kaufen. Da die administrativen Anforderungen aber zu hoch waren, setzte er diesen Entschluss nicht in die Tat um. Stattdessen kaufte er sich einen Mercedes-Transporter und versuchte, selbst Aufträge von Firmen als Kurier einzuwerben. Da die Auftragslage nicht gut war, arbeitete er als Paketzusteller für die Firma U, für die er zehn Jahre lang von 1988 bis 1998/99 tätig war. Sein monatlicher Nettoverdienst betrug in dieser Zeit durchschnittlich ca. 2.000,00 DM. Im Laufe der Jahre wurden die Strukturen in der Firma U verändert und die Bezirke vergrößert, so dass der Angeklagte die anfallenden Aufträge nicht mehr allein bewältigen konnte. Zuletzt hatte er drei Fahrzeuge im Einsatz und mindestens zwei Fahrer beschäftigt. Anfangs war diese Tätigkeit sehr lukrativ; die Firma drückte die Entgelte jedoch immer weiter, so dass der Verdienst des Angeklagten zurück ging und eine Fortführung dieser selbständigen Tätigkeit auch angesichts der Komplikationen, die die Beschäftigung mehrerer Fahrer mit sich brachte, nicht mehr lohnenswert erschien.

Im Jahre 1999/2000 eröffnete der Angeklagte darauf einen Imbisswagen am I Baumarkt in E. Diesen betrieb er bis zum Jahre 2007/2008 unter seinem Namen. Eine Zeitlang hatte er daneben noch einen zweiten Imbiss in einer Gaststätte in E, und zwar von 2003 bis 2005. Diesen gab er auf, weil er sich Ende 2005 einer schweren Darmoperation unterziehen musste und er danach aus gesundheitlichen Gründen kürzer treten musste. Zum Mai 2008 kündigte ihm der I Baumarkt den Mietvertrag für den Imbisswagen. Der Angeklagte suchte daher dringend nach einem neuen Stellplatz. Diesen fand er auf dem Grundstück F-Straße 85, das in diesem Zusammenhang wie unten näher ausgeführt von seiner nichtehelichen heute 32jährigen Tochter N erworben wurde.

Neben den bereits dargestellten beruflichen Tätigkeiten verdiente sich der Angeklagte seit seinem 28. Lebensjahr mit dem Kauf renovierungsbedürftiger Immobilien, ihrer Renovierung, Vermietung und ihrem späteren Verkauf ein Zubrot. Daran gekommen war er, nachdem sich sein Bruder K3 Anfang der 80er Jahre ein Haus im oberbergischen Land gekauft hatte. Der Angeklagte half ihm bei der Renovierung, und, weil es ihm Spaß machte, kaufte er sich selbst kurze Zeit später ein Haus in O für 65.000,00 DM. Nach der Renovierung verkaufte er es für 130.000,00 DM. Als zweite Immobilie erwarb er ein Zechenhaus in E für 70.000,00 DM, das er später für 130.000,00 oder 135.000,00 DM wieder verkaufte. Zeitgleich erwarb er eine Eigentumswohnung in der M-Straße in E für 60.000,00 DM, die er zehn Jahre lang bewohnte und verkaufte, als er im Jahre 1998 die Doppelhaushälfte W-weg 9 in E erstand, in welcher er noch heute wohnhaft ist.

Als viertes Objekt erwarb der Angeklagte mit notariellem Kaufvertrag vom 15.11.1991 von den Verkäuferinnen H und deren Tochter T für 127.270,00 DM ein Objekt in I2 im Sauerland. Dieses Objekt bestand aus einem alt...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge