Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.10.1998 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann Sicherheit auch durch unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse leisten.

 

Tatbestand

Der Kläger ist seit dem 01.08.1994 Verwalter in dem an diesem Tag eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen der … die ihren Sitz in Steinhagen hatte; der Beklagte war Mitglied des Aufsichtsrats der … und wird vorliegend vom Kläger auf Schadensersatz in Anspruch genommen, weil er seine Pflichten als Aufsichtsratsmitglied vernachlässigt habe.

Die … war 1988 durch Umwandlung der … GmbH & Co. KG entstanden. Sie wurde am 20.07.1988 in das Handelsregister des AG Halle/Westfalen eingetragen (HRB 1775). In § 2 der Satzung der … ist ihr Unternehmensgegenstand wie folgt bezeichnet:

“1.

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und der Bau von Bauten und sonstigen Anlagen, insbesondere Sportanlagen, sowie die Herstellung, der Vertrieb und der Einbau von Kusntstoffbelägen und sonstigen Kunststoffprodukten, vor allem auf dem Gebiet des Sportstättenbaus. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Herstellung und der Vertrieb von Materialien zur Erstellung von Bauten und sonstigen Anlagen sowie der Handel mit Artikeln aller Art, die im Bau- und Sportartikelbereich Verwendung finden.

2.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen jeder Art auszuführen und alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern.

3.

Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslands beteiligen, sowie solche Unternehmen erwerben und gründen, soweit dadurch der Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 gefördert wird.”

Nach einer Kapitalerhöhung im Herbst 1991 belief sich das Grundkapital der … zuletzt auf 30 Mio. DM. Hauptaktionär war … der Aktien im Nominalwert von 25.500.000,00 DM hielt; weitere Aktionärin war die Fa. … GmbH & Co. KG mit Aktien im Nominalwert von 4.500.000,00 DM. Daneben waren mehrere Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sowie drei Privatpersonen als stille Gesellschafter an der … beteiligt. Der Gesamtbetrag der stillen Einlagen betrug zuletzt insgesamt 37.000.000,00 DM. Zu den stillen Gesellschaftern zählten ab Dezember 1989 die … mbH … mit einer stillen Einlage von 7.500.000,00 DM sowie die … AG … mit einer stillen Einlage von 5.000.000,00 DM. Der Beklagte ist Geschäftsführer der … und Vorstandssprecher der …. Er war im Zuge der Gründung der … auf Vorschlag der … in den Aufsichtsrat der … gewählt worden und war stellvertretender Vorsitzender. Aufsichtsratsvorsitzender war Rechtsanwalt Dr. …, der auf Vorschlag der “…” in den Aufsichtsrat gewählt worden war. Drittes Aufsichtsratsmitglied war, als Arbeitnehmervertreterin, Frau … Vor Gründung der … hatte die … einen Beirat gehabt, dem der Beklagte seit Oktober 1986 angehört hatte.

Der Vorstand der … bestand seit Frühjahr 1990 aus … als Vorstandsvorsitzendem und den weiteren Vorstandsmitgliedern …, und …. Am 06.06.1994 widerrief der Aufsichtsrat die Bestellung aller vier Vorstandsmitglieder, nachdem sie unter Betrugsverdacht verhaftet worden waren. Der am 09.06.1994 gerichtlich bestellte Notvorstand Dr. … stellte am 10.06.1994 Konkursantrag, der zu der eingangs erwähnten Verfahrenseröffnung am 01.08.1994 führte.

Im Zuge des noch andauernden Konkursverfahrens stellte sich heraus, daß die … entgegen dem durch die uneingeschränkt testierten Jahresabschlüsse vermittelten Eindruck, bereits seit Jahren überschuldet gewesen war: So waren in den Jahresabschlüssen der … regelmäßig beträchtliche Jahresüberschüsse ausgewiesen worden, beispielsweise rund 8,67 Mio. DM in 1991, 16,46 Mio. DM in 1992 und 14,64 Mio. DM in 1993; für den … Konzern (bestehend aus der … als Konzernspitze und deren Tochtergesellschaften) lauteten die Zahlen wie folgt: rund 14, 3 Mio. DM in 1991, 15,47 Mio. DM in 1992 und 20,86 Mio. DM in 1993. Ergänzend hatte der Vorstand der … dem Aufsichtsrat regelmäßig Quartalsberichte vorgelegt, die gleichfalls die (vermeintlich) positive Entwicklung der Gesellschaft unterstrichen. Tatsächlich aber waren erhebliche Jahresfehlbeträge erwirtschaftet worden: Nach den korrigierten Gewinn- und Verlustrechnungen der … belaufen sich die Jahresfehlbeträge auf rund 389,09 Mio. DM (1991), 477,24 Mio. DM (1992) sowie 420,74 Mio. DM (1993). Bis zur Konkursantragstellung setzte sich diese Entwicklung fort; nach vorläufiger Einschätzung des Klägers macht der bis 09.06.1994 aufgelaufende Jahresfehlbetrag mindestens 1 Milliarde DM aus. Die aus den Jahresabschlüssen nicht zu erkennenden Jahresfehlbeträge beruhten darauf, daß die … im sogenannten operativen Geschäft ständig hohe Verluste erzielt hatte. Darüber hinaus waren hohe Verbindlichkeiten dadurch en...

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