Entscheidungsstichwort (Thema)

Abänderung des Mietvertrages durch Zustimmung zu Modernisierungsmaßnahmen. Zur Schadensminderungspflicht des Mieters bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen

 

Orientierungssatz

1. Mit der Zustimmung des Mieters zu Modernisierungsmaßnahmen ändern die Parteien des Mietvertrags das Mietverhältnis einverständlich dahin ab, daß Mietgegenstand künftig die durch die Modernisierungsmaßnahme veränderte Mietsache ist (vergleiche KG Berlin, 1988-09-01, 8 RE-Miet 4048/88, Grundeigentum 1988, 993).

2. Der Mieter ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, bei Durchführung der Modernisierungsmaßnahme in der Wohnung befindliches Mobiliar vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737173

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