Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Anforderungen an die Darlegung einer Mietpreisüberhöhung und Sittenwidrigkeit der Mietzinsvereinbarung
Orientierungssatz
1. Ein Mieter, der eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG geltend macht, muss den Kausalzusammenhang zwischen Mangellage und Vereinbarung der überhöhten Miete darlegen. Ein solcher Kausalzusammenhang liegt nicht vor, wenn der Mieter unabhängig von der Lage auf dem Wohnungsmarkt bereit ist, eine verhältnismäßig hohe Miete zu bezahlen, etwa weil er aus persönlichen Gründen nur eine bestimmte und keine vergleichbare andere Wohnung beziehen will.
2. Bei Berufung auf eine sittenwidrige Mietzinsvereinbarung nach § 138 BGB hat der Mieter die Ausnutzung einer Zwangslage durch den Vermieter darzulegen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1739811 |
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