Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietzinserhöhung bei einer unwirksamen Staffelmietvereinbarung sowie Berechnung der Kappungsgrenze in einem solchen Fall

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine unwirksame Staffelmietvereinbarung in einem Wohnungsmietvertrag schließt nur ausnahmsweise eine Mieterhöhung gemäß MHG § 2 (juris: MietHöReglG) aus.

2. Der Mieter kann auch teilweise einer Mieterhöhung gem MHG § 2 zustimmen. In diesem Fall kann der Vermieter sein Zustimmungsverlangen auf den verbleibenden Rest der begehrten Mieterhöhung beschränken.

3. Hat der Mieter die aufgrund der unwirksamen Staffelmietvereinbarung sich erhöhende Miete gezahlt, so kann diese Miete Ausgangsmiete für die Berechnung der Kappungsgrenze gemäß MHG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 sein.

 

Normenkette

MietHöReglG § 1 S. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 542107

NZM 1998, 859

ZMR 1998, 230

IPuR 1998, 55

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