Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermittlung der Kappungsgrenze bei einem Mieterhöhungsverlangen

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Ermittlung der Kappungsgrenze nach MHG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 bleiben Mieterhöhungen nach MHG §§ 3 - 5, die innerhalb des in MHG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 genannten Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt sind, außer Betracht. Dagegen sind Erhöhungen nach den MHG §§ 3 - 5, die länger als drei Jahre zurückliegen, bei der Berechnung der Kappungsgrenze aus dem Ausgangsmietzins nicht herauszurechnen.

 

Normenkette

MietHöReglG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, §§ 3-5

 

Fundstellen

Haufe-Index 542097

NZM 1998, 509

ZMR 1998, 348

WuM 1998, 231

IPuR 1998, 54

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