Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermittlung der Kappungsgrenze bei einem Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz (redaktionell)
Bei der Ermittlung der Kappungsgrenze nach MHG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 bleiben Mieterhöhungen nach MHG §§ 3 - 5, die innerhalb des in MHG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 genannten Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt sind, außer Betracht. Dagegen sind Erhöhungen nach den MHG §§ 3 - 5, die länger als drei Jahre zurückliegen, bei der Berechnung der Kappungsgrenze aus dem Ausgangsmietzins nicht herauszurechnen.
Normenkette
MietHöReglG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, §§ 3-5
Fundstellen
Haufe-Index 542097 |
NZM 1998, 509 |
ZMR 1998, 348 |
WuM 1998, 231 |
IPuR 1998, 54 |
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