Leitsatz (amtlich)
Eine Mieterhöhungserklärung ist wirksam, wenn sie mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigt ist und die maschinenschriftliche Angabe des Namens des Geschäftsführers der Hausverwaltungs-GmbH ausweist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1733859 |
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