Rz. 764
Hinsichtlich einer Vertragsstrafenregelung für den Fall des Fremdbezuges bedarf es zunächst der Feststellung, ob überhaupt eine AGB i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB vorliegt.[1498]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen