Rz. 764

Hinsichtlich einer Vertragsstrafenregelung für den Fall des Fremdbezuges bedarf es zunächst der Feststellung, ob überhaupt eine AGB i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB vorliegt.[1498]

[1498] OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.5.2004 – 15 U 193/03 sowie 15 W 103/03 (Vertrag Brauerei-Getränkefachgroßhändler).

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