Rz. 1224

Eine Klausel in den AGB eines Musikdownloadportals, die es verbietet, die heruntergeladenen Musikdateien weiter zu vertreiben, weiterzugeben, zu übertragen und unterzulizenzieren, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Es fehlt bereits an einer Benachteiligung, da sich das Verbot bereits aus den §§ 16 und 17 UrhG ergibt.[2520]

[2520] LG Berlin v. 17.7.2009, MMR 2010, 46; vgl. auch OLG Hamm v. 15.5.2014 – 22 U 60/13; Rn 127 (für Hörbücher und eBooks).

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