Entscheidungsstichwort (Thema)

richterlicher Geschäftsverteilungsplan und Wirksamkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Es entspricht den Anforderungen des § 21 e Abs. 8 GVG, wenn die jeweils gültige Fassung der Liste der ehrenamtlichen Richter einer vor unbefugten Eingriffen hinreichend geschützten computergeführten Datei entnommen und im Falle eines Einsichtsbegehrens jederzeit ausgedruckt werden kann.

 

Normenkette

GVG § 21e Abs. 8

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 08.01.1999; Aktenzeichen 5 Ca 7576/98)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.06.2001; Aktenzeichen 2 AZR 359/00)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI508288

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