Entscheidungsstichwort (Thema)
richterlicher Geschäftsverteilungsplan und Wirksamkeit
Leitsatz (amtlich)
Es entspricht den Anforderungen des § 21 e Abs. 8 GVG, wenn die jeweils gültige Fassung der Liste der ehrenamtlichen Richter einer vor unbefugten Eingriffen hinreichend geschützten computergeführten Datei entnommen und im Falle eines Einsichtsbegehrens jederzeit ausgedruckt werden kann.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 08.01.1999; Aktenzeichen 5 Ca 7576/98) |
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI508288 |
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