Entscheidungsstichwort (Thema)

Reichweite einer Ausgleichsklausel in Prozeßvergleich, hier Anspruch auf Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine allgemeine, umfassende Ausgleichsklausel in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich, die sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis erledigt, erfaßt nicht Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer aus einem neben dem Arbeitsverhältnis rechtlich selbständigen Darlegungen.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 544/95.

 

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 22.06.1994; Aktenzeichen 2 Ca 1302/94)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 29.09.1995; Aktenzeichen 5 AZR 544/95 sonstige Erledigung)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441953

WiB 1995, 1005 (LT)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA-SD 1995, Nr 16, 9 (S1)

LAGE § 794 ZPO Ausgleichsklausel, Nr 1 (LT1)

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