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Das für Fragen des IPR maßgebliche Gesetz in der Republik Kroatien ist das "Gesetz über das Internationale Privatrecht"[8] (im Folgenden: IPR-Gesetz), welches seit dem 29.1.2019 in Kraft ist und das vormals geltende Gesetz über die Lösung von Konflikten zwischen Gesetzen mit Vorschriften anderer Länder in bestimmten Verhältnissen[9] (im Folgenden: IPR-Gesetz a.F.) vollständig abgelöst hat.[10] Gemäß Art. 31 Abs. 1 IPR-Gesetz ist hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung bezüglich jedes einzelnen zukünftigen Ehegatten das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt, maßgeblich. Selbst wenn die Voraussetzungen nach dem fremden Recht erfüllt sind, unterbleibt gem. Art. 31 Abs. 1 S. 2 IPR-Gesetz eine Eheschließung dann, wenn die Eheschließung dem ordre public der Republik Kroatien widerspricht. Bezüglich der Form der Eheschließung ist das Recht des Ortes der Eheschließung anwendbar (Art. 31 Abs. 2 IPR-Gesetz).

[8] Zakon o međunarodnom privatnom pravu, NN RH Nr. 101/17.
[9] Zakon o rješavanju sukoba zakona s propisima drugih zemalja u određenim odnosima, NN RH Nr. 53/91, 88/01. Bei diesem Gesetz handelte es sich um ein früheres Bundesgesetz der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, das zunächst von sämtlichen Nachfolgestaaten als eigenes Gesetz übernommen wurde. Mittlerweile haben sich jedoch die meisten Nachfolgestaaten ein neues IPR-Gesetz gegeben, um auf die vielfältigen eingetretenen Veränderungen wie z.B. Unabhängigkeit, Beitritt zur Europäischen Union und zu internationalen Abkommen etc. zu reagieren
[10] Gemäß Art. 78 Abs. 1 IPR-Gesetz ist das neue Gesetz anwendbar auf Rechtsbeziehungen und auf Verfahren, die ab Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind bzw. eingeleitet wurden, das heißt ab dem 29.1.2019. Für alle vorher enstandenen Rechtsbeziehungen und eingeleiteten Verfahren, ist weiterhin das alte IPR-Gesetz anzuwenden. Diese Regelung wurde vor allem im Hinblick auf den Gleichlauf mit der zeitlichen Anwendbarkeit der EUGüVO getroffen.

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