Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 18.06.1997; Aktenzeichen 97 O 105/97)

 

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 18. Juni 1997 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 97 des Landgerichts Berlin geändert:

Die einstweilige Verfügung vom 29. Mai 1997 wird aufgehoben. Der Antrag auf ihren Erlaß wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Tatbestand

Die Antragstellerin betreibt weltweit Fast-Food-Restaurants in eigener Regie oder durch Franchisenehmer. Sie ist eingetragene Inhaberin der in der einstweiligen Verfügung vom 29. Mai 1997 wiedergegebenen Marken. Sie schloß mit der Antragsgegnerin gleichlautende Franchiseverträge, denen zufolge deutsches Recht Anwendung finden sollte, für den Betrieb von Fast-Food-Restaurants durch die Antragsgegnerin in

12043 B.

13055 B.

13051 B.

12351 B.

44801 B.

02977 H.

04209 …

Die Verträge, die nacheinander in der Zeit vom 4. Oktober 1993 bis zum 11. September 1996 geschlossen worden sind, sollten eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Nach der Einleitung zu den Verträgen hatte die Antragsgegnerin das Recht. 20 Jahre lang die Marken der Antragstellerin bei dem Betrieb der Restaurants zu nutzen. In den Verträgen ist unter anderem bestimmt:

„5.15 Zutritt zur Inspektion und Schließung

… (Antragstellerin) ist berechtigt, das Franchisingrestaurant zu betreten, um angemessene Untersuchungen durchzuführen und zu überprüfen, ob der Franchisenehmer seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ordnungsgemäß erfüllt. Die Überprüfungen können jederzeit unangemeldet und zu Zeiten stattfinden, zu denen sich der Franchisenehmer oder einer seiner leitenden Arbeitnehmer oder Vertreter in dem Franchiserestaurant aufhalten; sie sollen den Betrieb der Gaststätte so wenig wie möglich beeinträchtigen.

5.16 Bezugsquellen

Der Franchisenehmer ist auf Verlangen von … C verpflichtet. Waren oder sonstige Gegenstände, die in dem Restaurant Verwendung finden sollen oder Lieferanten vorher durch … C genehmigen zu lassen; … C wird in diesen Fällen ein oder mehrere autorisierte Lieferanten benennen. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, in solchen Fällen nur bei autorisierten Lieferanten einzukaufen.

Schlägt der Franchisenehmer andere als die von … C benannten Lieferanten vor, so wird … C diese an Hand der jeweils gültigen Kriterien überprüfen und unter Angabe von Gründen autorisieren oder ablehnen.

9. Gebühren und Werbekostenbeiträge

Franchisegebühren

(1) Der Franchisenehmer verpflichtet sich, … C für die fortlaufende Benutzung der Burger King Zeichen und des Burger King Systems eine Gebühr auf der Grundlage des Bruttoumsatzes zu zahlen, deren Höhe sich wie im Anhang festgelegt (es handelt sich um 5 %) berechnet. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, bis zum 15. Tag eines jeden Monats … C den Bruttoumsatz des Vormonats mitzuteilen und die Franchisegebühr für den Vormonat zu zahlen ….

Werbung und Verkaufsförderung

(3) Der Franchisenehmer verpflichtet sich, an … C oder einen von … C bestimmten Dritten bis zum 15. Tag eines jeden Monats auf der Grundlage des Bruttoumsatzes des Vormonats Zahlungen in der in der Anlage festgelegten Höhe (es handelt sich um 5 %) zu entrichten, …

17. Kündigung und Beendigung

(1) … C kann diese Vereinbarung, ohne dem Franchisenehmer zu Schadensersatz verpflichtet zu sein, und unbeschadet weitergehender Rechte insbesondere dann durch schriftliche Erklärung kündigen, wenn eines der nachstehend aufgeführten Ereignisse eintritt:

(vi) Der Franchisenehmer zahlt nach dieser Vereinbarung geschuldete Beträge nicht binnen 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung.

(viii) Der Franchisenehmer verletzt andere wesentliche Pflichten aus dieser Vereinbarung, ohne die Folgen dieser Verletzung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Aufforderung zu beseitigen, oder er verletzt wesentliche Pflichten aus dieser Vereinbarung, deren Verletzung nicht beseitigt werden kann.

(ix) Der Franchisenehmer verletzt seine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung fortgesetzt trotz schriftlicher Abmahnung unabhängig davon, ob die einzelne Pflichtverletzung erheblich ist oder nicht; drei Verletzungen innerhalb von sechs Monaten gelten als eine fortgesetzte Verletzung.

(2) Nach Beendigung oder Kündigung der Vereinbarung verliert der Franchisenehmer das Recht, die … Zeichen und das … System zu benutzen.”

Seit Anfang 1997 kam es zwischen der Antragsgegnerin und der in Deutschland für die Antragstellerin tätigen … GmbH zu Streitigkeiten, die vor allem damit zusammenhingen, daß die Antragsgegnerin den unrentablen Standort L. schließen und ein weiteres Restaurant in B., eröffnen wollte. In dem Schreiben ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 24. Februar 1997 an die B. GmbH heißt es:

„Angesichts der oben geschilderten Situation sowie insbesondere der zwischenzeitlich aufgelaufenen Verluste teilen wir namens und im Auftrag unserer Mandantin bereits jetzt mit, daß die Franchise- und Werbegebühr gemäß Franchisevertrag zunächst zurückbehalten beziehungsweise gekürzt wird, und zwar erstmals bezüglich der im Mär...

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