Rz. 24

Zitat

Rentenschuld zu halbjährlich fünfhundert EUR, ablösbar mit zwanzigtausend EUR, für Josef Meier, geb. am 20.2.1953; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …

Die Eintragung der Rentenschuld sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Sie hat sich in der Rechtspraxis nicht durchgesetzt, weil sie aufgrund des Ablöserechts des Eigentümers unsicher ist. Die Sicherung wiederkehrender Leistungen ist durch die Reallast besser zu erreichen.

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