Rz. 113

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 2 vom 28.1.2009,[66] welches das Gesellschafterbuch abgeschafft hat, hatte jede GmbH ein Gesellschafterbuch zu führen, in dem jeder Gesellschafter zusammen mit seinen Anteilen verzeichnet war. Gegenüber der Gesellschaft richtete sich der Status eines jeden einzelnen Gesellschafters nach dem Eintrag im Gesellschafterbuch.[67]

[66] Das Gesetz Nr. 2/2009 hat das Gesetzesdekret (DL) Nr. 185/2008 mit Änderungen umgesetzt. Die erga omnes-Wirkung der Handelsregisterreintragung der Abtretung des Gesellschaftsanteils ist u.a. in Art. 16, Absatz 12-Quater f. vorgesehen.
[67] Martinelli, La società a responsabilità limitata, S. 213.

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