Rz. 236
Zwischen Deutschland und Irland ist 30.3.2012 ein Doppelbesteuerungsabkommen[308] geschlossen worden, das seit seinem Inkrafttreten am 1.1.2013[309] das am 17.10.1962 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen[310] in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 25.5.2010[311] ersetzt.[312] Mit Protokoll vom 3.12.2014,[313] in Kraft getreten am 30.12.2015,[314] wurde das Abkommen geändert. Dieses bezieht sich in Irland auf die Einkommensteuer (income tax), auf die Körperschaftsteuer (corporation tax) und auf alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art sowie auf die Steuer vom Veräußerungsgewinn (capital gains tax), nicht aber auf den Capital Acquisitions Tax.[315]
Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich auf der beiliegenden CD-ROM.
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