Leitsatz

Gerade bei überwiegend altersgemäßem Verschleiß im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums müssen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig konkretisiert und einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung zugänglich gemacht werden.

 

Link zur Entscheidung

AG Herne, Urteil vom 03.01.2012, 28 C 47/11AG Herne, Urteil vom 3. Januar 2012 – 28 C 47/11

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