Hier muss innerhalb der Jahresfrist gemäß § 556 Abs. 3 BGB getrennt abgerechnet werden.

Stichtag ist das Datum der Verfahrenseröffnung: Ergibt sich im Zeitraum bis dahin ein Guthaben für den Mieter, wird der Insolvenzverwalter dies zur Masse ziehen. Ergibt sich eine Nachzahlung, kann der Vermieter dies zur Insolvenztabelle anmelden.

Für den Zeitraum nach Eröffnung ergibt sich bei einem Guthaben nichts anderes. Eine Nachzahlung fällt nicht mehr in die Insolvenz. Der Mieter muss diese aus seinem pfändungsfeien Einkommen begleichen. Sie ist auch nicht mehr von der Restschuldbefreiung umfasst.

Soweit die Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters wirksam geworden ist, ist das Mietverhältnis frei und die Betriebskostenabrechnung wieder uneingeschränkt und ohne zeitliche Aufteilung gegenüber dem Mieter zu erteilen.

 
Hinweis

Ihr Verrechnungsrecht ist insolvenzfest

Die Kaution soll den Vermieter gerade vor der Insolvenz des Mieters schützen. Sie verlieren also in der Insolvenz nie Ihre Möglichkeit, die Kaution in Anspruch zu nehmen. Nur ein etwaiger Überschuss bei Fälligkeit steht dann dem Insolvenzverwalter oder Mieter zu.

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