Rz. 104

Für Unternehmerfamilien bietet die sogenannte Doppelstiftung eine interessante Möglichkeit, die Vorteile der gemeinnützigen Stiftung zu erlangen und die Familieninteressen zu wahren.[121]

Bei der Doppelstiftung werden zwei Stiftungen gegründet, wobei die eine gemeinnützig und die andere eine Familienstiftung ist. Auf die Familienstiftung werden so viele Anteile des Unternehmens übertragen, wie für den Unterhalt der Familie und der nachfolgenden Generationen nötig ist. Die restlichen Anteile werden der gemeinnützigen Stiftung zugeteilt. Gleichzeitig wird das Stimmrecht für die von der gemeinnützigen Stiftung gehaltenen Anteile ausgeschlossen oder zugunsten der Familienstiftung eingeschränkt.[122] Durch die Errichtung einer Doppelstiftung kann es je nach den konkreten Umständen möglich sein, die gemeinnützigkeitsbezogenen Steuervorteile zu nutzen, die Erbschaft- und Schenkungsteuerlast bei Stiftungserrichtung zu minimieren, die Erbersatzsteuer auf die notwendigen Vermögensteile zu beschränken, die unternehmerische Verantwortung bei der Familie zu sichern und die Stiftungsaufsicht von der Unternehmensführung auszuschließen.[123]

[121] Zur Doppelstiftung vgl. Richter/Sturm, ZErb 2006, S. 75, 76 f.; Binz/Sorg, ZEV 2005, S. 520 ff.
[122] Wachter, in DAI e. V. (Hrsg.), Die Stiftung im Zivil- und Steuerrecht, S. 69.
[123] Wachter, a. a. O.

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