Allgemeines Muster für Eintragungen in das Gesellschaftsregister

Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München Nummer der Gesellschaft: GsR 3142
Nummer der Eintragung

a) Name

b) Sitz, Anschrift, Zweigniederlassungen, inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

a) Rechtsform

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen
1 2 3 4 5
1

a) Müller & Schmidt Immobilienverwaltung eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts

b) München Anschrift: Junkerstr. 7, 80117 München

a) Die Gesellschafter sind nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

b) Gesellschafter:

Müller, Petra, Starnberg, *18.05.1966;

Schmidt, Christian, München, *13.01.1966
a) Gesellschaft bürgerlichen Rechts a) 14.07.2024 Röcken
2

 

a) Nach Änderung:[1]

Jeder Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

Eingetreten als[2] Gesellschafter:

Schmidt, Lena, München, *18.08.1990

gemeinsam vertretungsberechtigt mit Petra Müller oder Christian Schmidt

 

a) 20.08.2024 Schirmer
3 a) Nach Namensänderung: Immobilienverwaltung Maxvorstadt eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts

 

 

a) 03.03.2025 Schmidt
4

 

a) Die Liquidatoren sind nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.[3]

Bestellt als[4] Liquidator:

Schmidt, Christian, München, *13.01.1966;

Bestellt als[5] Liquidator:

Schmidt, Lena, München, *18.08.1990
b) Die Gesellschaft ist aufgelöst. a) 09.10.2025 Röcken
5

 

 

b) Die Gesellschaft ist erloschen.[6] a) 22.12.2026 Röcken

Anmerkung: Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

[1] Rötungen sind hier weggelassen.
[2] Als nicht in den aktuellen Ausdruck aufzunehmen kenntlich gemacht gemäß § 1 der Gesellschaftsregisterverordnung in Verbindung mit § 16a der Handelsregisterverordnung.
[3] Rötungen sind hier weggelassen.
[4] Als nicht in den aktuellen Ausdruck aufzunehmen kenntlich gemacht gemäß § 1 der Gesellschaftsregisterverordnung in Verbindung mit § 16a der Handelsregisterverordnung.
[5] Als nicht in den aktuellen Ausdruck aufzunehmen kenntlich gemacht gemäß § 1 der Gesellschaftsregisterverordnung in Verbindung mit § 16a der Handelsregisterverordnung.
[6] Die Durchkreuzung oder die auf sonstige Weise erfolgte Kenntlichmachung des Registerblattes als gegenstandslos ist hier weggelassen.

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