Überblick

Geschäftsräume sind alle Räume, die zu anderen als Wohnzwecken vermietet worden sind. Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der im Mietvertrag vereinbarte Zweck.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für das Geschäftsraummietverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen, die speziell auf den Schutz des Wohnraummieters zugeschnitten sind. Außerdem gelten für die Geschäftsraummiete die Vorschriften der §§ 305 bis 310 BGB sowie die speziellen Vorschriften im Mietrecht wie §§ 578 Abs. 2, 579 Abs. 2 und 580a Abs. 3 BGB.

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