1. Bedeutung der Handelsregistereintragung

 

Rz. 79

Erst durch die Handelsregistereintragung entsteht die Gesellschaft nach Art. L 210–6 Abs. 1 Satz 1 C.com. als juristische Person und Rechtspersönlichkeit. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung.

2. Eintragungsverfahren

 

Rz. 80

Zum Eintragungsverfahren siehe die Ausführungen in Rdn 15.

3. Inhalt der Handelsregistereintragung

 

Rz. 81

Die Eintragung erfolgt in französischer Sprache. Die Eintragung enthält insbesondere folgende Angaben:

Rechtsform, Firma, Sitz, Dauer, Höhe des Stammkapitals, wesentliche Geschäftsaktivität, Anschrift der Hauptverwaltung (entspricht i.d.R. dem Firmensitz);
Geschäftsführer;
Datum der Einreichung der Gründungsunterlagen, Datum der Veröffentlichung der Gründungsanzeige (nebst Angabe des Mitteilungsblattes), Datum der Eintragung;
Eintragungsnummer (numéro SIREN).

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