Rz. 9

Beide Ehegatten müssen gem. Art. 144 CC mindestens 18 Jahre alt sein. Von dieser Voraussetzung kann gem. Art. 145 CC in Ausnahmefällen, z.B. bei einer Schwangerschaft, durch den Staatsanwalt (procureur de la République) am Ort der Eheschließung auf Antrag Befreiung erteilt werden.

 

Rz. 10

Ein Verstoß gegen die Vorschrift des Art. 144 CC führt zur absoluten Nichtigkeit der Ehe (nullité absolue),[6] wobei nach Art. 184 CC sowohl die Ehegatten als auch jeder, der an der Anfechtung ein Interesse hat, und die Staatsanwaltschaft (ministère public) anfechtungsberechtigt sind. Die Nichtigkeit ist beim Tribunal judiciaire, das für den Wohnort des Beklagten zuständig ist, innerhalb von 30 Jahren nach Eheschließung gerichtlich geltend zu machen. Nach Art. 187 CC können Verwandte in der Seitenlinie oder Kinder aus einer früheren Ehe die Ehe jedoch nur anfechten, wenn sie daran ein gegenwärtiges Interesse haben.

[6] Zur Unterscheidung zwischen relativer und absoluter Nichtigkeit im französischen Recht vgl. Ferid/Sonnenberger, Bd. 1/1, Rn 1 F 905 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge