Erfolglose Renten- und Kontopfändung

Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den bereits im Ruhestand befindlichen Schuldner. Sie hat das Konto des Schuldners gepfändet. Die Renten des Schuldners, die dessen einziges Einkommen darstellen, sind ebenfalls bereits von mehreren Gläubigern gepfändet worden. Der Schuldner begehrt die Anordnung, dass sein Guthaben auf seinem Konto für die Dauer von zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen wird.

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