Drittschuldner gibt keine Erklärung ab

Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung und haben den Arbeitslohn des Schuldners gepfändet. Aufgrund der Ausbildung des Schuldners gehen wir von einer Vergütung aus, die zu einem pfändbaren Betrag führen müsste. Allerdings hat der Drittschuldner trotz Aufforderung keine Drittschuldnererklärung abgegeben.

Was ist mit den Kosten der Zahlungsaufforderung?

Nach dem Ablauf der Erklärungsfrist haben wir den Drittschuldner aufgefordert, die pfändbaren Beträge auf der Grundlage des tatsächlichen monatlichen Nettoeinkommens an den Gläubiger, vertreten durch uns, zu zahlen. Nach der Zahlungsaufforderung hat der Drittschuldner die Erklärung abgegeben und mitgeteilt, dass das Nettoeinkommen zwar grundsätzlich über der Pfändungsfreigrenze liegt, aber wegen vorrangiger Pfändungen und Abtretungen derzeit keine Zahlung erfolgen könne. Wir fragen uns nun, ob wir wegen der Kosten der Zahlungsaufforderung einen Erstattungsanspruch gegen den Drittschuldner haben.

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