Verlassen Sie sich auf Standardformulierungen

Die Entscheidung des BGH zeigt auf, dass die hinreichende Bestimmtheit des PfÜB nicht nur Bedeutung für den eigentlichen Vollstreckungszugriff hat, sondern auch für das "Behaltendürfen" und die Insolvenzfestigkeit. Es sollte deshalb auf Standardformulierungen zurückgegriffen werden (vgl. insgesamt etwa Goebel, Anwaltformulare Zwangsvollstreckung, 5. Aufl. 2016), wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formuliert wird. Dabei gibt das Formular nach der Zwangsvollstreckungsformularverordnung einen ersten Anhalt, der aber die praktischen Bedürfnisse nicht erschöpft und ergänzt werden muss.

FoVo-Musterformulierung

FoVo 8/2017, S. 167 - 172

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