"Verwaltungsausgaben" werden sofort gezahlt?

Die Ausgaben der Verwaltung und die Verfahrenskosten stehen außerhalb der Rangordnung des § 10 ZVG und werden vom Zwangsverwalter ohne gerichtliche Anordnung beglichen.

Zu den Verwaltungskosten gehören

Kosten für die Instandhaltung des Objekts,
Versicherungsprämien,
Kosten für Bedienstete,
Vergütung des Zwangsverwalters,
Gerichtskosten für die Durchführung des Verfahrens,
alle Hausgebühren wie Müllabfuhr-, Kanal-, Straßenreinigungs- und Wassergebühren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge