Weiter ist an eine befristete oder bedingte Ausgestaltung des Verzichts zu denken.[16]
Klauselbeispiel:
"Für den Fall des Todes seiner Ehefrau EF verzichtet der Ehemann EM gegenüber dieser auf seine Erb- und Pflichtteilsrechte, wenn zum Zeitpunkt dieses Erbfalles EM und EF noch keine … Jahre miteinander verheiratet sind."
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