1. Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage können nicht allein mit der Begründung verneint werden, das eigene Kind sei Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierten Immobilie und bewohne diese seit der Trennung. Auch ein Wertverlust der Immobilie besagt nichts darüber, inwieweit noch eine messbare Vermögensmehrung bei dem Schwiegerkind vorhanden ist (im Anschluss an Senatsurt. v. 3.2.2010 – XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958). (Rn 30)

2. Wegen Leistungen, die Schwiegereltern nach der Scheidung ihres eigenen Kindes und in dessen Interesse auf eine Gesamtschuld der Ehegatten erbracht haben, kommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB gegen das Schwiegerkind grundsätzlich nicht in Betracht. (Rn 40)

BGH, Urt. v. 20.7.2011 – XII ZR 149/09 (OLG Naumburg, LG Magdeburg)

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