Dass Eheschließungen Steuervorteile haben können, wussten wir schon lange. Dass damit aber auch Verlustvorträge sinnvoll genutzt werden können, ist ein ganz neuer Aspekt. Der Fall aus meiner Beratungspraxis hat sich wie folgt abgespielt:

Ein Paar lebte schon seit Jahren zusammen. Der Mann hat aufgrund einer Insolvenz seiner Einzelfirma einen sehr hohen Verlustvortrag, der ihm jedoch nicht wirklich etwas nutzte, da er mittlerweile in Rente ist und keine zu versteuernden Einkünfte mehr hat. Die Frau ist gut verdienende Zahnärztin mit einer hohen Steuerbelastung. Beide haben gescheiterte Ehen hinter sich und hatten jahrelang Angst, sich wieder zu verheiraten. Nun kam der Gedanke auf, dass eine Eheschließung zusätzlich noch ein interessantes Steuersparmodell wäre – gesagt getan! Durch die Steuerersparnis leistet der Mann nun seinen gleichwertigen Teil zum Familienunterhalt.

Dass ich in diesem Fall auch einen Ehevertrag empfohlen hatte, in dem Zugewinn und Unterhalt sowie der Versorgungsausgleich geregelt wurden, versteht sich von selbst.

Man kann dieses Steuersparmodell, wenn ansonsten auch das Persönliche stimmt, nur empfehlen. Bei Firmen mit Verlustvorträgen, die verkauft werden sollen, ist dies mittlerweile schwierig. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Gesetzgeber auch bei Eheschließungen hierzu noch etwas Einschränkendes einfallen lässt. Spätestens dann, wenn in Kontaktbörsen Anzeigen geschaltet werden, wer einen Verlustvortrag heiraten möchte, wird der Gesetzgeber sicherlich munter werden.

Autor: Karin Meyer-Götz

Karin Meyer-Götz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Steuerrecht, Dresden

FF 2/2014, S. 67

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge