Zugewinnausgleich | Ehegatteninnengesellschaft | Familienrechtlicher Vertrag sui generis (Zuwendung und Arbeitsleistung/Kooperation | |
Historische und politische Veranlassung | Umsetzung von Art. 3 Abs. 2 GG (Gleichberechtigung der Ehegatten) binnen gesetzter Frist des Art. 117 GG (Ablauf 31.3.1953) | Richterrechtliche Lückenfüllung am 20.12.1952 wegen bevorstehender Versäumung der Frist des Art. 117 GG (s. links) | Richterrechtliche Lückenfüllung, wo Ehegatteninnengesellschaft (s. links) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht feststellbar |
Regelungsgegenstände | Eheliche Güter Zugewinn daraus |
Eheliche Güter Zugewinn daraus |
Eheliche Güter Zugewinn daraus |
Durchführung der Regelung | Pauschal = keine Frage nach Herkunft der Güter | Selektiv, nämlich nur Wertschöpfungen durch anderen Ehegatten | nein |
Bilanzausgleich | ja | Ja | Ja |
Berechnungsstichtag | § 1384 BGB | Beendigung der Zusammenarbeit, i.d.R., aber nicht immer oder zwingend: endgültige Trennung | endgültige Trennung |
Fälligkeit | § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB: Beendigung des Güterstands | Wie Berechnungsstichtag | Wie Berechnungsstichtag außer bei Zugewinngemeinschaft, wo zunächst die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags abgewartet werden muss: nur dann ist die Billigkeitsprüfung möglich, ob wegen eines evtl. ZA überhaupt auf § 313 BGB zurückgegriffen werden muss[68] |
Vorzeitige Fälligkeit | |||
Zweck | Positiv: Ausgleich der ehelichen Lebensleistungen | Negativ: Vermeidung von Unbilligkeiten | Negativ: Vermeidung von Unbilligkeiten |
Positive Billigkeitsprüfung? | nein | Nein | ja |
Unbilligkeit anspruchsvermindernd oderausschließend? | § 1381 BGB (Ausnahme) | nein | ja |
Obergrenze: noch vorhandener Restbetrag (keine Teilnahme an Wertverlusten?) | ja | Ja | ja |
Ausgleich von Wertsteigerungen | ja | Ja | Streitig; BGH: ja bei wiedervereinigungsbedingter Wertsteigerung[69] |
Ausgleich von Nutzungen, soweit noch vorhanden? | ja | ja | Streitig, aber: § 313 Abs. 3 BGB |
Schuldrechtlicher Ausgleich vor Rückgewähr? | ja, = Regelfall, mit Ausnahme | ja, immer, ohne Ausnahme | ja, = Regelfall, mit Ausnahme |
Begrenzung durch fiktiven Betrag des ungestörten Zugewinnausgleichs? | Entfällt | Nein | ja |
"Abschreibung" (Anspruchsminderung durch Zeitablauf) | nein | Nein | ja |
Wechselwirkungen mit dem Zugewinnausgleich | Zugewinnausgleich ist vorrangig | Forderung ist aktiv und passiv Rechnungsposten beim Zugewinnausgleich und beeinflusst diesen der Höhe nach | Zugewinnausgleich ist dem Grunde nach vorrangig, soweit er die Wertschöpfung mindestens zur Hälfte ausgleicht |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen