Die zum 1.1.2014 in Kraft getretene Reform der Prozesskostenhilfe[1] hat erhebliche Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit in den Anwaltskanzleien. Der Beitrag soll einen Überblick über die Neuregelungen geben, die sowohl das Bewilligungsverfahren und die sachlichen Voraussetzungen der Bewilligung als auch den Zeitraum nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens betreffen. Dabei werden auch mögliche Haftungsrisiken und Überlegungen zur Vermeidung von Mehrarbeit und Haftung angesprochen.

[1] PKHÄndG v. 31.8.2013, BGBl I, S. 3533.

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