In bestimmten Fällen lässt sich statt einer kumulativen eher an eine sukzessive Elternstellung denken. Dann würde die Elternstellung – so wie es auch bei der Adoption bekannt ist – im Laufe des Lebens des Kindes wechseln können. Natürlich darf das nicht ohne weiteres geschehen. Im Gegenteil muss es auf ganz bestimmte Sachverhalte beschränkt sein. Vor allem in den Fällen der Anfechtung, bei der das Kind schon älter ist, kann diese Lösung aber sehr hilfreich sein. Wenn ein rechtlicher Vater erst spät von der fehlenden genetischen Verwandtschaft erfährt und daher zu einem Zeitpunkt anficht, zu dem er bereits viele Jahre als Vater des Kindes mit diesem zusammengelebt hat, entsteht auf jeden Fall ein tragischer Bruch. Das Recht sollte nun nicht – wie derzeit – diese schlimme Situation noch verstärken, sondern es sollte eher eine Brücke für eine möglichst schonende Korrektur errichten. Die auch in der Reform weiterhin vorgesehene Konstruktion der Anfechtung mit ihrer Rückwirkung ab Geburt wirkt viel absoluter als die tatsächlichen Verhältnisse es erfordern. Eine bloße Beendigung der Vaterstellung und Ablösung durch einen neuen Vater bildet dagegen die Realität nach und destabilisiert sie nicht.

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