Wenn Eltern ihre Kinder wirtschaftlich unterstützen möchten, das Kind aber verheiratet ist, erfolgen die Zuwendungen der (Schwieger-) Eltern häufig – meist wohl im Vertrauen auf den Bestand der Ehe – an beide Eheleute. Scheitert später die Ehe, wirft die Behandlung dieser Zuwendungen im Zugewinnausgleichsverfahren des Kindes Fragen auf, mit welchen sich dieser Beitrag beschäftigt.

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