… Anstelle der Kosten für Rat oder Auskunft erstattet die AUXILIA die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation gem. § 5 Abs. 2 e);

m) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten gem. § 5 werden bis EUR 1.000,00 erstattet.

die Kosten der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation von höchstens acht Sitzungsstunden á maximal EUR 180,00. Sind nicht versicherte Personen als Partei am Mediationsverfahren beteiligt, trägt die AUXILIA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist.

Neben den sicherlich teilweise überraschenden Zusatzleistungen (deren einzelne Ausgestaltung nicht immer ohne weiteres nachvollziehbar ist: weshalb soll nur einer Mediation durch Richter die Kostenerstattung zugute kommen?), ist die Tendenz der Versicherer, künftig am Beratungsmarkt mehr Mediation einzusetzen, offensichtlich.

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