1. Der Weg "Abitur – Studium der Informationstechnik (Abbruch im 2. Semester) – Ausbildung zum IT-Systemkaufmann – Studium der Medieninformatik" stellt sich als einheitliche Ausbildung dar, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in engem zeitlichem Zusammenhang stehen (OLG Brandenburg FuR 2007, 570).
  2. Hält sich das unterhaltsberechtigte Kind im Ausland auf, sind die seinen Unterhaltsanspruch bestimmenden Beträge der Düsseldorfer Tabelle an die ausländischen Kaufkraftverhältnisse anzupassen (Bedarfskorrektur), wobei zur Orientierung die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG heranzuziehen ist (OLG Koblenz FamRBint 2008, 3 [Streicher]).

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