Ein Ehegatte kann für die Dauer des Güterstands der Zugewinngemeinschaft jedenfalls bis zu dessen Beendigung Einsicht auch in Abteilung III des Grundbuchs für ein dem anderen Ehegatten gehörendes Grundstück verlangen.

(red. Ls)

OLG Hamm, Beschl. v. 24.6.2022 – 15 W 53/22 (AG Lippstadt)

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