Ein Wohnungseigentümer verklagt versehentlich die anderen Wohnungseigentümer. Das AG sagt ihm das. Der Wohnungseigentümer nimmt daraufhin die Klage zurück. Dann wäre zu entscheiden gewesen, dass der klagende Wohnungseigentümer die Kosten der beklagten Wohnungseigentümer zu tragen hat. Stattdessen entscheidet das AG, dass der klagende Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen hat.

Im Rahmen der Kostenfestsetzung wird streitig, wessen Kosten der klagende Wohnungseigentümer zu erstatten hat: Die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder die der Wohnungseigentümer. Der Kostenrechtspfleger meint, es seien die Kosten der Wohnungseigentümer. Dagegen richtet sich die Beschwerde.

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