Kurzbeschreibung

Muster einer Vollmacht in Familienrechtsangelegenheiten.

Vollmacht in Familienrechtsangelegenheiten

Vollmacht

...

wird hiermit Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung sowie zur Vertretung vor Gerichten (§§ 10, 114 FamFG sowie §§ 81ff. ZPO) erteilt. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis

  1. zur Antragstellung in Ehesachen (§ 121 FmFG), Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) sowie sonstigen Familiensachen (§ 111 FamFG), und zwar sowohl im Scheidungsverbund als auch außerhalb des Scheidungsverbundes,
  2. zum Abschluss von Vereinbarungen zwischen den Ehegatten,
  3. zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften sowie zur Abgabe von Erklärungen gemäß §§ 14,15 VersAusglG.

Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen und auf Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel und den Antrag nach § 147 FamFG zu verzichten sowie Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen.

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), gerichtliche Verfahren oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

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