Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,

 

2.

Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,

 

3.

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,

 

4.

Recht der Fahrerlaubnis,

 

5.

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

[1] BRAK-Mitt. 2005, 78.

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