Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. |
Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, |
2. |
Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen, |
3. |
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, |
4. |
Recht der Fahrerlaubnis, |
5. |
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. |
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