Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Recht der Wohnraummietverhältnisse,

 

2.

Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,

 

3.

Wohnungseigentumsrecht,

 

4.

Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,

 

5.

Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,

 

6.

Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.

[1] BRAK-Mitt. 2005, 78.

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