Rz. 437

Die sog. fiduciary duties haben ihren Ursprung im trust law und basieren auf der besonderen Treuestellung eines Organs zur Gesellschaft, welche ihren Ausdruck in einer dem deutschen Treuhänder vergleichbaren Pflichtenstellung und Haftung findet. In diesem Bereich hat die Rechtsprechung durch das Common Law weit gehend die Treuepflichten und Verhaltenspflichten der Organe für bestimmte Lebenssachverhalte herausgearbeitet.

 

Rz. 438

Die sog. Loyalitäts- und Treuepfllichten (sog. fiduciary duties) sind diversifiziert ausgeprägt. Sie unterscheiden zwischen der Pflicht, nur im objektiv besten Interesse der Gesellschaft zu handeln (duty to act in good faith, duty to act with a proper purpose), der Pflicht, Gewinne aufzudecken, wenn der Geschäftsführer eine Geschäftschance der Gesellschaft selbst wahrnimmt oder gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt (duty to disclose secret profits), der Pflicht, Interessenkonflikte zu vermeiden (duty to avoid conflicts of interest), und der Pflicht, bei Entscheidungen und Ausübung von Satzungskompetenzen ohne Ermessensfehler zu handeln (duty not to fetter discretion). Sec. 170 Abs. 3 und 4 CA 2006 nimmt diese Rechtstradition auf und gibt vor, dass die Kodifikationen in der Rechtstradition der Common Law-Pflichten auszulegen sind. Sec. 178 CA 2006 bestimmt, dass auch die Rechtsfolgen des Common Law bei Verstößen heranzuziehen sind.[80]

[80] Zu den Einzelheiten aus der deutschsprachigen Literatur vgl. Brocker, GmbHR 2009, 477; Thole, RIW 2008, 606.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge