Rz. 404

Die Mustersatzung in Table A gibt keine Mindestzahl an Geschäftsführern vor. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass eine Ltd. nur einen Geschäftsführer haben muss (Sec. 154 CA 2006).

 

Rz. 405

Kommt es dazu, dass die in den Articles vorgesehene Zahl der Geschäftsführer nicht erreicht wird, z.B. wegen Todes oder aus anderen Gründen, ist in der Mustersatzung in Table A, Art. 11 Abs. 3 vorgesehen, dass die übrigen Geschäftsführer handlungsfähig bleiben. Dies ist nach englischem Fallrecht anders. Fehlt also eine ausdrückliche Bestimmung in den Articles der Gesellschaft, dass bei Unterschreiten der Mindestanzahl von Geschäftsführern die Gesellschaft handlungsfähig bleiben soll, können die Geschäftsführer keine Entscheidungen treffen, bis der ausgeschiedene Geschäftsführer ersetzt worden ist.

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