Zwischen

.....................................................................................

[Name und Adresse],

diese vertreten durch

.....................................................................................

[Name des Vertretungsberechtigten],

- nachfolgend "Unternehmen" genannt -

und

.....................................................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats]

dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden,

.....................................................................................

[Name]

- nachfolgend "Betriebsrat"[1] genannt -

wird folgende Betriebsvereinbarung Dienstrad geschlossen:

Präambel

Die Betriebsparteien setzen sich nach Kräften dafür ein, dass das Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Als Maßnahme des betrieblichen Umweltschutzes stellt das Unternehmen dem Mitarbeiter[2] ein Dienstrad[3] zur Verfügung. Dies soll dem Mitarbeiter Anreiz sein, den Weg zur Arbeit nicht mit dem Kraftfahrzeug zurückzulegen.

VARIANTE

Mit dem Dienstrad sollen Mitarbeiter sowohl animiert werden, den Weg zur Arbeit nicht mit einem Kraftfahrzeug zurückzulegen, als auch zukünftig alle Dienstwege (in der Stadt) mit dem Dienstrad zurückzulegen.[4]

Mitarbeiter erhalten gleichzeitig die Gelegenheit, durch die Nutzung des Dienstrads einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und ihre Gesundheit zu leisten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ....... tätigen Mitarbeiter.

VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Betriebe

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur in den Standorten … und … des Unternehmens.

VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Bereiche

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht/nur für Beschäftigte in den Abteilungen … [Aufzählung].

§ 2 Dienstrad

  1. Das Unternehmen wird mit dem [Anbieter Fahrrad-Leasing] (im Folgenden "Leasinggeber" genannt) einen Rahmenleasingvertrag zur Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung abschließen.[5]

    Arbeitnehmer haben das Recht, mit dem Arbeitgeber eine Überlassungsvereinbarung "Dienstrad" zur Nutzung eines Dienstrads nach den Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung abzuschließen.

    Der Mitarbeiter kann beim Leasinggeber ein Fahrrad oder E-Bike bis zu einem Kaufpreis in Höhe von maximal 6.000 EUR brutto auswählen. Die Grenze des Kaufpreises umfasst dabei alle Ausstattungsmerkmale.

    VARIANTE Arbeitgeber kauft das Dienstrad

    Das Unternehmen stellt Mitarbeitern ein Dienstrad folgender Anbieter und Modelle zur Verfügung: [Auflistung der vom Arbeitgeber gekauften Diensträder oder zu deren Ankauf er bereit ist.].

    Arbeitnehmer haben das Recht, mit dem Unternehmen einen Überlassungsvertrag zur dienstlichen und privaten Nutzung eines Dienstrads nach den Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung abzuschließen.

  2. Das Dienstrad wird dem Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen.
  3. Das Unternehmen schließt für jedes Dienstrad eine Vollkaskoversicherung ab, die Diebstahl und Schäden durch unbekannte Dritte abdeckt. Die Beiträge der Versicherung trägt das Unternehmen. Dies gilt auch für einen eventuell vereinbarten Eigenanteil im Schadensfall, soweit nicht die Haftung des Mitarbeiters nach dieser Betriebsvereinbarung begründet ist.[6]

§ 3 Laufzeit

Die Laufzeit der Überlassungsvereinbarung "Dienstrad" beträgt 36 Monate.

OPTIONAL

§ 4 Ankaufoption

In der Überlassungsvereinbarung wird dem Mitarbeiter das Recht eingeräumt, das genutzte Dienstrad nach Ablauf der Überlassungszeit zu einem Preis in Höhe von [40 %] des Bruttolistenpreises zu erwerben.[7]

§ 5 Verantwortung des Mitarbeiters

  1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, bei der Nutzung des Dienstrads die eigenübliche Sorgfalt anzuwenden (§ 277 BGB).
  2. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, vor jeder Fahrt die Verkehrssicherheit des Dienstrads zu überprüfen. Ist diese nicht gewährleistet, ist die Nutzung des Dienstrads untersagt.
  3. Der Mitarbeiter ist für die Einhaltung der einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verantwortlich.
  4. Der Mitarbeiter ist für die Durchführung von regelmäßigen fachmännischen Wartungen des Dienstrads verantwortlich.[8] Die Kosten der Wartung zur Einhaltung der vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle trägt das Unternehmen/der Mitarbeiter.
  5. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Dienstrad in zumutbarem Maße vor Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch Dritte zu schützen.
  6. Der Mitarbeiter haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht beruhen.
  7. Der Mitarbeiter ist nicht befugt, technische Veränderungen am Dienstrad vorzunehmen. Der Austausch einzelner der Abnutzung ausgesetzter Teile ist zulässig, wenn er gegen wenigstens gleichwertige Teile erfolgt oder der Mitarbeiter bei Rückgabe des Dienstrads dieses in seinen ursprünglichen Zustand versetzt.

§ 6 Mobilitätsgarantie

Im Rahmen eines versicherten Schadensfalls werden zur Aufrechterh...

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