Betroffene haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten. Der Betroffene kann damit seine Daten von einem Anbieter zu einem anderen "mitnehmen". Das Recht besteht bei jeder automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Basis einer Einwilligung oder einer Vertragsbeziehung mit dem Betroffenen. Dieses Recht ist auf die Daten beschränkt, die die betroffene Person dem Verarbeiter zur Verfügung gestellt hat.

Grundsätzlich könnte damit ein Mieter vom Vermieter die Herausgabe der diesem gegenüber gemachten Angaben in einer digitalen Datei verlangen, soweit diese Daten beim Wohnungsunternehmen elektronisch gespeichert sind. In der Praxis wird das Recht auf Datenübertragbarkeit bei Wohnungsunternehmen aber keine Relevanz haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge