Rz. 16

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts vom 31.7.2016[52] wurde das Kulturgutschutzgesetz in Kraft gesetzt. In § 7 Abs. 1 wird ein Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingerichtet, das von den obersten Landesbehörden des Landes gepflegt wird und in dem sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Einleitung des Eintragungsverfahrens befindet. Damit aber war das die Steuerbefreiung in § 13 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchstabe bb ErbStG begründende Erfassungsdokument zu ändern und redaktionell mit Wirkung zum Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes an die neue Rechtslage anzupassen. Diese Neuregelung in der am 6.8.2016 geltenden Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 5.8.2016 entsteht.[53]

[52] BGBl I 2016, 1914.
[53] BeckOK ErbStG/Erkis, § 37 Rn 53.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge