Rz. 14

Entsprechend dem Streit um ein Anerkenntnis wird die Frage der Zulässigkeit eines Versäumnisurteils diskutiert.[22] Nach hier vertretener Ansicht ist nach einer strengen Prüfung der Schlüssigkeit ein Versäumnisurteil zulässig.

[22] Zulässig: KG FamRZ 1989, 675; Bauer, S. 94 ff.; Brox, FamRZ 1963, 392, 397; Staudinger/Olshausen, § 2342 Rn 6; a.A. MüKo/Helms, § 2342 Rn 8.

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