Gründe

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Revisionsverfahren auf 30 000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG).

 

Unterschriften

Eckertz-Höfer, Prof. Dr. Dörig, Fricke

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2346384

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